Transparenz
Kosten & Abrechnung
Wir erklären vor Beginn transparent, welche Kosten entstehen können und wer sie trägt.
Sie sind unsicher, welche Unterstützung zu Ihnen passt oder wie die Abrechnung funktioniert? Selbstverständlich informieren wir sie im Rahmen einer Beratung über alle Facetten der häuslichen Pflege.
Vertragspartner aller Pflegekassen
Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen. Bei Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Verhinderungspflege sowie anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen prüfen wir, ob eine direkte Abrechnung möglich ist. Falls zusätzliche Anträge, Nachweise oder eine Abtretungserklärung erforderlich sind, unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten.
Wichtig: Die Zusammenarbeit mit allen Pflegekassen ersetzt nicht die individuelle Anspruchsprüfung. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein ausreichendes Budget vorhanden ist.
Leistungen im Vergleich
Alle Beträge: Stand: Juli 2026
Beratungsbesuch § 37 Abs. 3
- Anspruchsberechtigte
- Pflegegeldempfänger PG 2–5; teilweise freiwillig bei PG 1 oder Sachleistungsbezug
- Möglicher Kassenbetrag
- Kostenübernahme bei erfüllten Voraussetzungen
- Unser Preis
- Mit Pflegekasse vereinbarte Vergütung
- Abrechnung
- In der Regel direkt
Entlastungsleistungen
- Anspruchsberechtigte
- PG 1–5 in häuslicher Pflege
- Möglicher Kassenbetrag
- 131 Euro monatlich
- Unser Preis
- 42,45 Euro/Stunde ab 01.08.2026
- Abrechnung
- Direkt, Abtretung oder Erstattung
Verhinderungspflege
- Anspruchsberechtigte
- PG 2–5 bei Verhinderung der privaten Pflegeperson
- Möglicher Kassenbetrag
- Bis zu 3.539 Euro gemeinsames Jahresbudget
- Unser Preis
- 43,00 Euro/Stunde
- Abrechnung
- Direkt, Abtretung oder Erstattung
Allgemeine Pflegeberatung
- Anspruchsberechtigte
- Pflegebedürftige und Angehörige
- Möglicher Kassenbetrag
- Abhängig vom Beratungsauftrag
- Unser Preis
- Vorherige Vereinbarung
- Abrechnung
- Kasse oder privat
Welche Leistung genutzt werden kann, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation, dem vorhandenen Budget und der zuständigen Pflegekasse ab. Selbstverständlich kümmern wir uns darum und klären die Möglichkeiten vor Beginn gemeinsam mit Ihnen.
Unsere Stundensätze im Detail
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 42,45 Euro pro Stunde – gültig ab 01.08.2026
- Mindestdauer vor Ort: 1,5 Stunden
Verhinderungspflege
- 43,00 Euro pro Stunde
- Mindestdauer vor Ort: 1,5 Stunden

Fragen zu Kosten oder Abrechnung?
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