Transparenz

Kosten & Abrechnung

Wir erklären vor Beginn transparent, welche Kosten entstehen können und wer sie trägt.

Sie sind unsicher, welche Unterstützung zu Ihnen passt oder wie die Abrechnung funktioniert? Selbstverständlich informieren wir sie im Rahmen einer Beratung über alle Facetten der häuslichen Pflege.

Vertragspartner aller Pflegekassen

Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen. Bei Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Verhinderungspflege sowie anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen prüfen wir, ob eine direkte Abrechnung möglich ist. Falls zusätzliche Anträge, Nachweise oder eine Abtretungserklärung erforderlich sind, unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten.

Wichtig: Die Zusammenarbeit mit allen Pflegekassen ersetzt nicht die individuelle Anspruchsprüfung. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein ausreichendes Budget vorhanden ist.

Leistungen im Vergleich

Alle Beträge: Stand: Juli 2026

  • Beratungsbesuch § 37 Abs. 3

    Anspruchsberechtigte
    Pflegegeldempfänger PG 2–5; teilweise freiwillig bei PG 1 oder Sachleistungsbezug
    Möglicher Kassenbetrag
    Kostenübernahme bei erfüllten Voraussetzungen
    Unser Preis
    Mit Pflegekasse vereinbarte Vergütung
    Abrechnung
    In der Regel direkt
  • Entlastungsleistungen

    Anspruchsberechtigte
    PG 1–5 in häuslicher Pflege
    Möglicher Kassenbetrag
    131 Euro monatlich
    Unser Preis
    42,45 Euro/Stunde ab 01.08.2026
    Abrechnung
    Direkt, Abtretung oder Erstattung
  • Verhinderungspflege

    Anspruchsberechtigte
    PG 2–5 bei Verhinderung der privaten Pflegeperson
    Möglicher Kassenbetrag
    Bis zu 3.539 Euro gemeinsames Jahresbudget
    Unser Preis
    43,00 Euro/Stunde
    Abrechnung
    Direkt, Abtretung oder Erstattung
  • Allgemeine Pflegeberatung

    Anspruchsberechtigte
    Pflegebedürftige und Angehörige
    Möglicher Kassenbetrag
    Abhängig vom Beratungsauftrag
    Unser Preis
    Vorherige Vereinbarung
    Abrechnung
    Kasse oder privat

Welche Leistung genutzt werden kann, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation, dem vorhandenen Budget und der zuständigen Pflegekasse ab. Selbstverständlich kümmern wir uns darum und klären die Möglichkeiten vor Beginn gemeinsam mit Ihnen.

Unsere Stundensätze im Detail

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • 42,45 Euro pro Stunde – gültig ab 01.08.2026
  • Mindestdauer vor Ort: 1,5 Stunden

Verhinderungspflege

  • 43,00 Euro pro Stunde
  • Mindestdauer vor Ort: 1,5 Stunden
Unterlagen, Stift und eine Tasse Tee auf einem hellen Tisch

Fragen zu Kosten oder Abrechnung?

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Sie sind unsicher, welche Unterstützung zu Ihnen passt oder wie die Abrechnung funktioniert? Selbstverständlich informieren wir sie im Rahmen einer Beratung über alle Facetten der häuslichen Pflege.