Leistung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag. Dies beinhaltet Betreuung, Begleitung und Entlastung pflegender Angehöriger.

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Küchentresen mit Einkaufskorb voller Gemüse und frisch gefalteter Wäsche

Was ist diese Leistung?

Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige im Alltag und schaffen Freiräume für pflegende Angehörige.

Unsere anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können im Umfang der bestehenden Anerkennung über den Entlastungsbetrag und gegebenenfalls weitere zulässige Pflegekassenleistungen finanziert werden. Wir prüfen das vorhandene Guthaben und kümmern uns um den geeigneten Abrechnungsweg.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er kann nur für gesetzlich vorgesehene und entsprechend anerkannte Angebote eingesetzt werden.

Was kann die Versorgung beinhalten?

  • Gesellschaft und persönliche Zuwendung
  • Alltagsbegleitung
  • Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung
  • Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten
  • Begleitung bei alltäglichen Erledigungen
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Hilfe bei der Zubereitung einfacher Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Wäschepflege und leichte Haushaltsarbeiten
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Organisatorische Hilfestellungen
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Aktivierung vorhandener Fähigkeiten
  • Begleitung zu Terminen, sofern vereinbart

Nicht enthalten sind:

  • medizinische Behandlungspflege
  • eigenständige Medikamentengabe ohne entsprechende Grundlage
  • handwerkliche Facharbeiten
  • Grundreinigung oder Entrümpelung
  • reine Computer- oder IT-Reparaturen
  • Tätigkeiten außerhalb des nach Landesrecht anerkannten Umfangs

Welche Tätigkeiten im Einzelfall über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, richtet sich nach dem tatsächlich anerkannten Versorgungsumfang. Wir klären das vor Beginn verbindlich mit Ihnen.

Wie hoch ist der Anspruch?

  • Bis zu 131 Euro pro Monat
  • Bis zu 1.572 Euro pro Kalenderjahr
  • Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden in die Folgemonate übertragen.
  • Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 40 Prozent des nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
  • Der Umwandlungsanspruch kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen.

Stand: Juli 2026

Unsere Vergütung

  • 42,45 Euro pro Stunde – gültig ab 01.08.2026
  • Mindestdauer der Unterstützung vor Ort: 1,5 Stunden

Wie erfolgt die Abrechnung?

Je nach Pflegekasse und getroffener Vereinbarung kann eine direkte Abrechnung oder eine Abrechnung über eine Abtretungserklärung möglich sein. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung und reichen diese zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir klären den Abrechnungsweg vor Beginn der Versorgung mit Ihnen.

Wie unterstützen wir dabei?

Wir prüfen Ihr verfügbares Guthaben, planen die Einsätze gemeinsam mit Ihnen, dokumentieren die erbrachten Zeiten und übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse.

Fragen zu dieser Leistung?

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Sie sind unsicher, welche Unterstützung zu Ihnen passt oder wie die Abrechnung funktioniert? Selbstverständlich informieren wir sie im Rahmen einer Beratung über alle Facetten der häuslichen Pflege.

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