Leistung

Stundenweise Verhinderungspflege

Versorgung auf Zeit, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Stundenweise, tageweise, jederzeit und verlässlich.

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Begleitung eines älteren Menschen bei einem Spaziergang auf einem Parkweg

Was ist diese Leistung?

Verhinderungspflege übernimmt zeitweise die Versorgung, wenn die bisherige private Pflegeperson verhindert ist – beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder einer notwendigen Auszeit.

Als Vertragspartner aller Pflegekassen unterstützen wir bei der Prüfung des verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrags und kümmern uns um die erforderlichen Unterlagen. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Verhinderungspflege entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsweg mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Versorgung im häuslichen Umfeld
  • Eine private Pflegeperson ist vorübergehend verhindert.
  • Eine frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr erforderlich.
  • Das verfügbare Budget darf noch nicht vollständig für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verbraucht sein.

Was kann die Versorgung beinhalten?

  • Anwesenheit und allgemeine Betreuung
  • Beaufsichtigung
  • Alltagsbegleitung
  • Gespräche und gemeinsame Beschäftigung
  • Unterstützung bei Mahlzeiten
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Hilfe bei alltäglichen Erledigungen
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Entlastung und zeitweilige Vertretung der privaten Pflegeperson
  • vereinbarte Hilfen im Haushalt
  • Dokumentation der erbrachten Zeiten und Leistungen

Wie hoch ist der Anspruch?

  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr
  • Das Budget gilt gemeinsam für beide Leistungen.
  • Bereits für Kurzzeitpflege verbrauchte Beträge reduzieren das verfügbare Budget für Verhinderungspflege.
  • Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich.
  • Sie kann auch stundenweise genutzt werden.
  • Während einer tageweisen Verhinderungspflege wird das bisherige Pflegegeld grundsätzlich für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
  • Die tatsächliche Erstattung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem noch verfügbaren Budget ab.

Stand: Juli 2026

Unsere Vergütung

  • 43,00 Euro pro Stunde
  • Mindestdauer vor Ort: 1,5 Stunden

Wie erfolgt die Abrechnung?

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Budget noch verfügbar ist und welcher Abrechnungsweg möglich ist. Je nach Pflegekasse kann eine Direktabrechnung oder eine Abtretungserklärung vereinbart werden. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung durch die Pflegekasse. Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme trifft die zuständige Pflegekasse.

Anträge auf Kostenerstattung müssen seit 2026 spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Durchführung der Verhinderungspflege folgt.

Wie unterstützen wir dabei?

Wir planen die Einsätze gemeinsam mit Ihnen, dokumentieren jede Stunde nachvollziehbar und unterstützen bei Antrag, Nachweisen und Abrechnung.

Fragen zu dieser Leistung?

Mit dem Klick auf WhatsApp verlassen Sie diese Website. Bitte übermitteln Sie über WhatsApp keine Diagnosen oder ausführlichen Gesundheitsdaten.

Sie sind unsicher, welche Unterstützung zu Ihnen passt oder wie die Abrechnung funktioniert? Selbstverständlich informieren wir sie im Rahmen einer Beratung über alle Facetten der häuslichen Pflege.

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